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.:AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1)   Vertragsgrundlage für sämtliche unserer Verträge sind folgenden Geschäftsbedingungen.
Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2)   Reihenfolge bei widersprechenden Vertragsbedingungen:
     -)   Unser Anbot(Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung)
     -)   Diese AGB
     -)   Die technischen Richtlinien des Herstellers
     -)   Die derzeit gültigen Ö-Normen sowie das AGBG

3)   Unsere Anbote sind freibleibend. Die angegeben Massen sind nur „Ca-Maße“ und können sich ändern. Unser Anbot bleibt 2 Monate verbindlich

4)   Sämtliche Preise gelten in EURO und sind exklusive Umsatzsteuer

5)   Sämtliche Anbot, Zeichnungen, Skizzen, usw bleiben in unserem Eigentum, und dürfen ohne unserer Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

6)   Unsere Preise wurden nach den derzeitigen Kollektivverträgen und Materialpreisen erstellt. Ihre Änderung berechtigt uns Diese dementsprechend zu ändern.

7)   Nicht in diesem Anbot enthalte Arbeiten, auch wenn Sie für die Durchführung unserer Leistung notwendig sind, werden von uns nach dem tatsächlichen Aufwand, gesondert in Rechnung gestellt. Eine schriftliche Zustimmung durch den AG ist nicht notwendig.

8)   Zahlungsbedingungen: Wenn nicht anders angegeben, werden Rechnungen lt. Baufortschritt gestellt. Diese sind sofort, ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a., sowie Mahnspesen in der Höhe von 35,-- Euro (excl. Ust) zu verrechnen. Sämtliche sonstigen Kosten (Inkasso, Anwalt, Gericht..) sind vom AG zu tragen

9)    Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren wie Mahn- und Inkassokosten, Prozesskosten etc., in unserem Eigentum.  Dies gilt auch für bereits eingebaute Materialien. Bei Säumigkeiten des AG, hat der AN das Recht diese wieder auszubauen, und hierfür eine Entschädigung zu verlangen.

10)  Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Besteller nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden.

11)  Zessionsverbot:
Die Abtretung von Forderungen gegen den AN ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung wirksam.

12)  Gerichtsstand ist Wien

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